Der Träger VielFalt
Zwecke der Gesellschaft sind
die Förderung der Bildung der Erziehung
die Förderung der Jugendhilfe
durch bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen,
wirtschaftlich gesicherten Einrichtungen.
Die Zwecke der Gesellschaft werden nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches Acht verwirklicht.
Dazu gehören (perspektivisch) der Betrieb von stationären Wohneinrichtung(en), in welchen Kinder und Jugendliche nach ausgiebiger Beratung und Unterstützung (18 SGB VIII) auf Antrag beim den zuständigen Behörden (hier Amt für Kinder Jugend und Familie) untergebracht und betreut werden.
Darüber hinaus soll im Rahmen der Elternarbeit und ambulanter Betreuung auch in den Herkunftsfamilien die Elternkompetenz gestärkt werden um das Familiensystem zu festigen, zu optimieren und/oder wiederaufzubauen.
Neben den Aufgaben der Jugendförderung wird die VielFalt guG auch im Bereich der Kinderförderung aktiv, indem gemäß § 22ff SGB VIII eine Großtagespflegestelle entsprechend des im NKitaG verankerten Erziehungs- und Bildungsauftrages für die Betreuung von maximal 10 Kindern vorgehalten wird, in welchem die Kinder zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gefördert werden.
Die Ausgestaltung der Ziele und Aufgaben orientieren sich an der jeweiligen Maßnahme und können der entsprechenden Leistungsbeschreibung, respektive dem pädagogischem Konzept entnommen werden.

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